Bericht über die Arbeit der Revisionskommission, Köln, 31. Mai 1823. (Abschrift)
Als eigens dazu beauftragter Konsistorialrat berichtet Joseph von Groote über die Arbeiten der Revisionskommission. Da die dafür veranschlagte vierwöchige Bearbeitungszeit bei weitem nicht ausreichend war, muss sein Bericht vorläufig bleiben. Was er von der Vorgehensweise der Kommission hält, macht er jedoch gleich zu Beginn deutlich: Sie habe „weder gründlich noch vollständig“ gearbeitet.
LHAK, Best. 403 (Oberpräsidium der Rheinprovinz), Nr. 1016 (Revision der Amtsrechnungen der Schulverwaltung Köln. Untersuchung gegen den ehemaligen Prokurator Theodor Franz Thiriart, Bd. 1), S. 78–87.
Diese Quelle steht nur als Mikrofilm zur Verfügung.
S. 78
Cöln, den 31ten Mai 1823
An Ein Königliches Konsistorium
dahier
Das Thiriartsche Rechnungs-
wesen betreffend.
Gemäß dem Rescripte Seiner Exzellenz
des Herrn Staatsministers
und Oberpräsidenten Freiherrn
von Ingersleben zu Coblenz vom
23ten April currentis K. 660, bin ich
beauftragt worden, die Revi-
sion der Commissionsverhand-
lungen über das Thiriartsche
Rechnungswesen vorzunehmen,
und solche binnen 4 Wochen zu
beendigen. Da nun der hier
anberaumte Termin zu Ende
ist, ich auch bereits von dem
Herrn Regierungs-Chefpräsi-
denten Freiherrn vom Hagen
benachrichtigt bin, daß mir von
erstem kommenden Monats an alle zu
meinem Departement bei der
Regierung gehörigen Arbeiten
wieder zugeschrieben werden
sollen, so finde ich mich, unge-
achtet die mir aufgetragene
Revision bei weitem noch nicht
voll-
S. 78
Cöln, den 31ten Mai 1823
An Ein Königliches Konsistorium
dahier
Das Thiriartsche Rechnungs-
wesen betreffend.
Gemäß dem Rescripte Seiner Exzellenz
des Herrn Staatsministers
und Oberpräsidenten Freiherrn
von Ingersleben zu Coblenz vom
23ten April currentis K. 660, bin ich
beauftragt worden, die Revi-
sion der Commissionsverhand-
lungen über das Thiriartsche
Rechnungswesen vorzunehmen,
und solche binnen 4 Wochen zu
beendigen. Da nun der hier
anberaumte Termin zu Ende
ist, ich auch bereits von dem
Herrn Regierungs-Chefpräsi-
denten Freiherrn vom Hagen
benachrichtigt bin, daß mir von
erstem kommenden Monats an alle zu
meinem Departement bei der
Regierung gehörigen Arbeiten
wieder zugeschrieben werden
sollen, so finde ich mich, unge-
achtet die mir aufgetragene
Revision bei weitem noch nicht
voll-
S. 79
vollständig ausgeführt ist, ver-
anlaßt, über das Resultat mei-
ner bisherigen Arbeit Bericht
zu erstatten und über die
Vollendung derselben gehorsam-
ste Vorschläge zu machen.
Im allgemeinen hat sich aus
den Verhandlungen der Revisi-
onskommission ergeben, daß
solche weder gründlich noch voll-
ständig sind. Gründlich sind
sie nicht, weil fast alle ihre
Entscheidungen durchaus auf kei-
nen festen Principien, sondern
nur auf Wahrscheinlichkeit
und Billigkeit beruhen. Die
Vorschriften der dem vormali-
gen Procureur-Gérant Thiriart
ertheilten Instructionen vom 28ten
August 1807 und 5ten December
1812 deren erste für die Rech-
nungen von 1806–1812 und deren
letztere für die Rechnungen pro
1813 und 1814 zur Richtschnur
dienen mußten, sind fast ganz
unberücksichtigt geblieben.
Daher hat die Kommission
eine sehr große Menge von
Aus-
S. 80
Ausgaben, die durchaus nicht
nach den Vorschriften jener
Instructionen justificirt waren,
entweder der Geringfügigkeit
wegen oder der für den Rech-
ner sprechenden Vermuthung
wegen, oder aus andern Bil-
ligkeitsgründen geradezu pas-
siren lassen, was jedoch bestimmt
ausser den Grenzen ihrer Attri-
butionen lag, indem sie die ihr
vorgelegten Rechnungen nur
auf den Grund der dem Thiriart
ertheilten Dienstinstructionen
beurtheilen und alles, was sich
diesen Vorschriften gemäß nicht
rechtfertigen ließ, der höhern
Entscheidung vorlegen mußte.
Ich bin zwar selbst der Mei-
nung, daß der größte Theil
dieser nicht gehörig justificirten
Ausgaben aus Billigkeitsgrün-
den dem Rechner am Ende pas-
siren müssen, aber wenn die-
ses geschieht, so ist es ein Akt
der Gnade, oder wenigstens
einer besondern Nachsicht
mit dem Rechner, welche ihm
angedeihen zu lassen, die Revisi-
ons-