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Universität zu Köln

MAP-Lab Umbrüche im Kölner Bildungswesen: Quellen zur napoleonischen und preußischen Zeit (1801–1825)

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    • Eingabe Thiriarts an den Oberpräsidenten, 1823
    • Untersuchungsbericht, 1823
    • Bericht über die Revisionskommission, 1823
    • Instruktion der Rechtsanwälte, 1823
    • Beschwerde über Thiriarts Druckschrift, 1823
    • Urteil des Appellationsgerichts, 1823
    • Schlussbericht, 1825
  • Schlussbericht, 1825

Schlussbericht, 1825

Schlussbericht über die Revision der Rechnungen, Köln, 26. Juni 1825.

Am 26. Juni 1825 legte die Revisionskommission, bestehend aus den Herren Georg Karl Philipp von Struensee und Bottkober [?], den abschließenden, 60 Seiten umfassenden Bericht vor. Seit dem Beginn der Untersuchungen waren fast elf Jahre vergangen. Zwei Punkte seien an dieser Stelle besonders hervorgehoben: Die Kommissare hielten fest, dass Thiriart keine absichtliche Veruntreuung vorzuwerfen sei. Die „Vermischung seiner privat Geld-Geschäfte mit denen der Kaße […] der Schul-Verwaltung während seiner Dienstzeit“ habe aber zu einer „Verwirrung“ geführt. Außerdem bestätigten sie in ihrem Bericht die unsaubere Arbeitsweise der ersten Untersuchungskommission: Statt der dort veranschlagten 80.000 Francs stünden Thiriart tatsächlich nur rund 11.000 Francs zu, die allerdings mit seinen Schulden zu verrechnen seien.

LHAK, Best. 403 (Oberpräsidium der Rheinprovinz), Nr. 1016 (Revision der Amtsrechnungen der Schulverwaltung Köln. Untersuchung gegen den ehemaligen Prokurator Theodor Franz Thiriart, Bd. 1), S. 401–459.

Diese Quelle steht nur als Mikrofilm zur Verfügung.

Vollständige lesefreundliche Transkription (PDF)

S. 401

 

Cöln, am 26ten Juny 1825

Schlußbericht über die Revision der [1]

Rechnungen des Thiriart, welche

derselbe als procureur-gérant des

hiesigen Schul- und Stiftungs-

Fonds für die Periode vom 8ten

July 1806 bis incl. 18. November 1814

gelegt hat.[2]

 

Nachdem die sämmtlichen Rechnun-

gen, welche der Buchdrucker Thiriart

in seiner ehemaligen Eigenschaft

als procureur gérant der hiesigen

Schul- und Stiftungs-Fonds gelegt

hatte, gehörig revidirt und die

darüber aufgenommenen Revi-

sions-Protokolle von dem Rech-

nungsleger beantwortet worden

waren, haben wir diese Beantwor-

tungen von den Rechnungs-Re-

visoren in Gemeinschaft mit dem

Thiriart nochmals prüfen

 


[1] Danach „No. 1866

            5 Anlagen

            1 Paket Acten nebst 1 Kiste“.

[2] Darunter die Vermerke:

„Ober Präsident 3./7. 25

c. r. s. [?] Gattermann

1 Vol. Acten

3./7.“

 

S. 401

 

Cöln, am 26ten Juny 1825

Schlußbericht über die Revision der [1]

Rechnungen des Thiriart, welche

derselbe als procureur-gérant des

hiesigen Schul- und Stiftungs-

Fonds für die Periode vom 8ten

July 1806 bis incl. 18. November 1814

gelegt hat.[2]

 

Nachdem die sämmtlichen Rechnun-

gen, welche der Buchdrucker Thiriart

in seiner ehemaligen Eigenschaft

als procureur gérant der hiesigen

Schul- und Stiftungs-Fonds gelegt

hatte, gehörig revidirt und die

darüber aufgenommenen Revi-

sions-Protokolle von dem Rech-

nungsleger beantwortet worden

waren, haben wir diese Beantwor-

tungen von den Rechnungs-Re-

visoren in Gemeinschaft mit dem

Thiriart nochmals prüfen

 


[1] Danach „No. 1866

            5 Anlagen

            1 Paket Acten nebst 1 Kiste“.

[2] Darunter die Vermerke:

„Ober Präsident 3./7. 25

c. r. s. [?] Gattermann

1 Vol. Acten

3./7.“

 

S. 402

und von Letzterm da, wo es nöthig

war, und wo man mit ihm darü-

ber einig werden konnte, berich-

tigen lassen.

Diese Prozedur war deshalb nöthig,

weil die Beantwortungen über-

reichlich weitläufig, dennoch nicht

immer aufklärend und so genü-

gend und bestimmt gefaßt waren,

um über die einzelnen Notaten,

eine sichere Beurtheilung und eine

definitive Entscheidung, worauf

bei der Instruktion dieser Rech-

nungssache unser ganzes Bestreben

gerichtet seyn mußte, erwirken

zu können. Aus diesem Grunde

war es die Absicht des mitunter-

zeichneten Rechnungs-Raths: daß

der Thiriart die einzelnen

Notaten protokollarisch in der

Art beantworten sollte, wie

wir dies in unserm Berichte

vom 13ten November vorigen Jahres ent-

wickelt haben. Dort ist aber

auch bereits von uns angezeigt

S. 403

worden, daß der Rechnungsleger

dies Verfahren, wodurch viele

Zeit und Mühe erspart worden

wäre, geradezu abgelehnt hatte

und daher blieb uns nur einzig

die oben gedachte Prozedur übrig.

Zwar haben wir dadurch bewirkt, daß

der Thiriart nachträglich noch

manche weitläufige und un-

zweckmäßige Beantwortungen

mehr aufklärend berichtigt und

viele Defecte durch eigenhändige

Zusätze anerkannt hat; allein ein-

zelne, wenngleich wenige Punkte,

sind deshalb, besonders aber

wegen Mangels vieler Beläge

und weil die Akten der Schul-

verwaltung keinesweges alle

erforderlichen Nachrichten enthiel-

ten, nicht zur vollen Klarheit

gekommen. Wir glauben jedoch

durch unsere Begutachtungen

in jedem zweifelhaften Falle

das Sachverhältniß so weit

erörtert zu haben, daß dennoch,

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Erstellt am: 30. Juni 2020, zuletzt geändert am:  7. April 2021

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