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Universität zu Köln

MAP-Lab Umbrüche im Kölner Bildungswesen: Quellen zur napoleonischen und preußischen Zeit (1801–1825)

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    • Eingabe Thiriarts an den Oberpräsidenten, 1823
    • Untersuchungsbericht, 1823
    • Bericht über die Revisionskommission, 1823
    • Instruktion der Rechtsanwälte, 1823
    • Beschwerde über Thiriarts Druckschrift, 1823
    • Urteil des Appellationsgerichts, 1823
    • Schlussbericht, 1825
  • Beschwerde über Thiriarts Druckschrift, 1823

Beschwerde über Thiriarts Druckschrift, 1823

Schreiben des Konsistoriums an Ingersleben betr. Druckschrift Thiriarts und Beschwerde von Mylius‘, August 1823.

In seinem Druck zu prozessrelevanten Akten hat Thiriart nicht nur eigene Schreiben veröffentlicht, sondern u. a. auch ein Reskript des Oberpräsidenten Ingersleben, in dem er wohl das Urteil Grootes zur Arbeit der Revisionskommission („weder gründlich noch vollständig“) aufgreift. Der Präsident der Untersuchungskommission, Freiherr von Mylius, kann diese öffentliche „Kränkung“ nicht auf sich sitzen lassen, bittet „um irgend eine öffentliche Genugthuung für die Mitglieder der Revisions-Kommission“ und möchte sich von seinem Amt zurückziehen.

LHAK, Best. 403 (Oberpräsidium der Rheinprovinz), Nr. 1016 (Revision der Amtsrechnungen der Schulverwaltung Köln. Untersuchung gegen den ehemaligen Prokurator Theodor Franz Thiriart, Bd. 1), S. 136–149.

Diese Quelle steht nur als Mikrofilm zur Verfügung.

Vollständige lesefreundliche Transkription (PDF)

S. 136

Köln, den 2ten August 1823

Die Thiriartsche Angelegenheit

betreffend.

 

Der Buchdrucker Thiriart hat

sämtliche Verhandlungen über das Rechnungs-

wesen des Schul- und Stiftungs-Fonds hieselbst

in den Jahren 1806–1814 welche er zur

Führung des Prozesses gegen den Verwal-

tungsrath erforderlich hielt, druken [!] lassen

und diese Druckschrift unter die Landgerichts-

räthe und Advokaten und mehrere dabei

interessirte Personen ausgetheilt. In dersel-

ben sind auch die Rescripte der Behörden an

den etc. Thiriart und in Specie der von Euer

Excellenz demselben ertheilte Bescheid vom

12ten Juni currentis abgedruckt.

Das dem Referenten zu Händen gekomme-

ne Exemplar hat derselbe sogleich dem

Königlichen Polizeipräsidio mit dem Ersuchen

mitgetheilt, solches zu Euer Excellenz

Kenntniß zu bringen, welches allem Ver-

muthen nach auch bereits geschehen seyn

wird.

In dem sub petita remissione gehorsamst hierbeige-

fügten

 

[am Rand, schwierig vom Mikrofilmdigitalisat zu lesen]

Ober Präsident

per couvert 9. August 1823

[…]

An den Herrn. Geheimen Justiz und Appellations Ge-

richtsrath Herrn Freyherrn von Mylius Hochwohlgeboren

zu Cöln.

Das dortige h[ohe] Consistorium hat mir die

von Euer [?] bey demselben eingereichte Eingabe

vom 2ten […] übersandt, worin Sie sich

über den Abdruck einer, von mir am 12ten

Juny currentis an den dortigen Buchdrucker Thiriart

erlassene Verfügung beschweren und auf öf-

fentliche Genugthuung dafür antragen. Euer

werden indeß bey näherer Erwägung sich

überzeugen, daß, sofern Sie von dem Thi-

riart oder dem [Censor?], welcher das Impri-

matur zu der Schrift des erstern ertheilt

hat, glauben Genughtuung fordern zu können, Sie

den einen oder den andern dieserhalb [?]

in Anspruch nehmen müssen, wenn Sie

aber vermeinen, daß der Commission,

welche die Thiriartschen Rechnungen revi-

dirt hat, von mir den Vorwurf der [weiter am Ende der folgenden Seite]

S. 136

Köln, den 2ten August 1823

Die Thiriartsche Angelegenheit

betreffend.

 

Der Buchdrucker Thiriart hat

sämtliche Verhandlungen über das Rechnungs-

wesen des Schul- und Stiftungs-Fonds hieselbst

in den Jahren 1806–1814 welche er zur

Führung des Prozesses gegen den Verwal-

tungsrath erforderlich hielt, druken [!] lassen

und diese Druckschrift unter die Landgerichts-

räthe und Advokaten und mehrere dabei

interessirte Personen ausgetheilt. In dersel-

ben sind auch die Rescripte der Behörden an

den etc. Thiriart und in Specie der von Euer

Excellenz demselben ertheilte Bescheid vom

12ten Juni currentis abgedruckt.

Das dem Referenten zu Händen gekomme-

ne Exemplar hat derselbe sogleich dem

Königlichen Polizeipräsidio mit dem Ersuchen

mitgetheilt, solches zu Euer Excellenz

Kenntniß zu bringen, welches allem Ver-

muthen nach auch bereits geschehen seyn

wird.

In dem sub petita remissione gehorsamst hierbeige-

fügten

 

[am Rand, schwierig vom Mikrofilmdigitalisat zu lesen]

Ober Präsident

per couvert 9. August 1823

[…]

An den Herrn. Geheimen Justiz und Appellations Ge-

richtsrath Herrn Freyherrn von Mylius Hochwohlgeboren

zu Cöln.

Das dortige h[ohe] Consistorium hat mir die

von Euer [?] bey demselben eingereichte Eingabe

vom 2ten […] übersandt, worin Sie sich

über den Abdruck einer, von mir am 12ten

Juny currentis an den dortigen Buchdrucker Thiriart

erlassene Verfügung beschweren und auf öf-

fentliche Genugthuung dafür antragen. Euer

werden indeß bey näherer Erwägung sich

überzeugen, daß, sofern Sie von dem Thi-

riart oder dem [Censor?], welcher das Impri-

matur zu der Schrift des erstern ertheilt

hat, glauben Genughtuung fordern zu können, Sie

den einen oder den andern dieserhalb [?]

in Anspruch nehmen müssen, wenn Sie

aber vermeinen, daß der Commission,

welche die Thiriartschen Rechnungen revi-

dirt hat, von mir den Vorwurf der [weiter am Ende der folgenden Seite]

S. 137

fügten Bericht beschwert sich nun der Diri-

gent der Revisionskommission der Thiriart-

schen Rechnungen, Freiherr von Mylius,

über die der genannten Kommission ge-

machten, in dem oben gedachten von Euer

Excellenz dem Thiriart ertheilten Be-

scheide enthaltenen Beschuldigungen über

Mangel an Gründlichkeit und Vollständig-

keit der Revisionsverhandlungen und ver-

langt für diesen durch die Thiriartsche

Druckschrift zur Kunde des Publikums

gekommenen Vorwurf eine öffentliche

Genugthuung.

Nachdem Euer Excellenz es übernommen

haben, die Thiriartschen Angelegenheiten

persönlich zu leiten und wir nicht mehr

im Besitz der betreffenden Akten sind,

bleibt uns nichts übrig, als Euer Excellenz

diese Beschwerde zur hochgeneigten wei-

tern Verfügung mit dem gehorsamsten

Bemerken zu übersenden, daß es für

die Verwaltung des Schul- und Stif-

tungs-Fonds sowol [!], als für uns ein sehr

empfindlicher und bei den jetzigen

Verhältnissen fast unersetzlicher Verlust

seyn

 

[am Rand:]

Unvollständigkeit und Ungründlichkeit

mit Unrecht gemacht ist, darüber nun

die fernere Verhandlung der Sache

entscheiden kann. ich bemerke jedoch,

daß mein Urtheil nicht bloß auf die

eigne Durchsicht der Commissionsver-

handlungen gegründet ist, sondern

daß ich noch außerdem, wie Euer […]

ohne Zweifel bekannt geworden seyn

wird, dem Herrn Consistorialrath

de Groote unter Zuziehung eines Calcu-

lators der h[ohen?] Regierung aufgetragen

habe, die Verhandlungen der nie-

dergesetzt gewesenen Commission

zu dem Zweck zu prüfen, um

von der Richtigkeit u[n]d Unbestreit-

barkeit der begutachteten großen

Forderung des Thiriart Ueber-

zeugung gewinnen zu können, da

es mir natürlich sehr auffallen muste [?],

auch von der Commission nicht gehörig aufge-

klärt war, daß, statt eines, dem

Thiriart von den frühern Commis-

sarien gezogenen äußerst erheblichen

Defects, demselben eine fast gleich

hohe Summe herausgezahlt werden

soll. Das Resultat dieser Prü-

fung der Commissionsverhandlungen

ist gewesen, daß der H[err] Consistorial

Rath de Groote solche unvollständig

u[n]d ungründlich gefunden hat; ich

habe also dessen erwähnen müssen,

um die A[…] des Antrages des

Thiriarts, auf sofortige Vollstreckung des Gut-

achtens der Commission, zu moti-

viren.

Coblenz den 10ten August 1823

Abschrift dem H[ohen]Consistorio zu

Cöln zur Nachricht

Ingersleben

Ubrigens wollen Eure etc.

sich überzeugt halten, daß,

b[e]y der Ihnen von mir gewidme-

ten persönlichen Achtung,

ich weites[…] gewesen

bin, Ihrem wohl begründeten Rufe nirgends schaden

zu wollen.

mundiert den 11./8.

abgegangen eodem

S. 138

seyn würde, wenn diese Veranlassung den

Herrn von Mylius bestimmen sollte,

sein Amt als Dirigent des Verwaltungs-

rathes der Schul- und Stiftungs-Fonds nieder-

zulegen, indem es nicht zu verkennen ist,

daß derselbe durch seine Kenntnisse

und seine Thätigkeit bei dieser äußerst

schwierigen und verwickelten Verwal-

tung einen regelmäßigen und gegen

die frühere Zeit ziemlich raschen Geschäfts-

gang hergestellt hat und zu erhalten weiß,

was einem andern, der mit einer gleichen

Thätigkeit und Sachkenntniß nicht auch

durch sein Ansehen zu imponiren weiß,

bei einem aus lauter freiwilligen Mit-

gliedern zusammengesetzten Kollegio

nicht leicht werden wird.

Köln, den 2ten August 1823

Das Königliche Konsistorium

Grashof          Bruch  [J G] Krafft                Joseph von Groote. Schmitz

Hirte

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Erstellt am: 30. Juni 2020, zuletzt geändert am:  7. April 2021

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