Schreiben des Konsistoriums an Ingersleben betr. Druckschrift Thiriarts und Beschwerde von Mylius‘, August 1823.
In seinem Druck zu prozessrelevanten Akten hat Thiriart nicht nur eigene Schreiben veröffentlicht, sondern u. a. auch ein Reskript des Oberpräsidenten Ingersleben, in dem er wohl das Urteil Grootes zur Arbeit der Revisionskommission („weder gründlich noch vollständig“) aufgreift. Der Präsident der Untersuchungskommission, Freiherr von Mylius, kann diese öffentliche „Kränkung“ nicht auf sich sitzen lassen, bittet „um irgend eine öffentliche Genugthuung für die Mitglieder der Revisions-Kommission“ und möchte sich von seinem Amt zurückziehen.
LHAK, Best. 403 (Oberpräsidium der Rheinprovinz), Nr. 1016 (Revision der Amtsrechnungen der Schulverwaltung Köln. Untersuchung gegen den ehemaligen Prokurator Theodor Franz Thiriart, Bd. 1), S. 136–149.
Diese Quelle steht nur als Mikrofilm zur Verfügung.
S. 136
Köln, den 2ten August 1823
Die Thiriartsche Angelegenheit
betreffend.
Der Buchdrucker Thiriart hat
sämtliche Verhandlungen über das Rechnungs-
wesen des Schul- und Stiftungs-Fonds hieselbst
in den Jahren 1806–1814 welche er zur
Führung des Prozesses gegen den Verwal-
tungsrath erforderlich hielt, druken [!] lassen
und diese Druckschrift unter die Landgerichts-
räthe und Advokaten und mehrere dabei
interessirte Personen ausgetheilt. In dersel-
ben sind auch die Rescripte der Behörden an
den etc. Thiriart und in Specie der von Euer
Excellenz demselben ertheilte Bescheid vom
12ten Juni currentis abgedruckt.
Das dem Referenten zu Händen gekomme-
ne Exemplar hat derselbe sogleich dem
Königlichen Polizeipräsidio mit dem Ersuchen
mitgetheilt, solches zu Euer Excellenz
Kenntniß zu bringen, welches allem Ver-
muthen nach auch bereits geschehen seyn
wird.
In dem sub petita remissione gehorsamst hierbeige-
fügten
[am Rand, schwierig vom Mikrofilmdigitalisat zu lesen]
Ober Präsident
per couvert 9. August 1823
[…]
An den Herrn. Geheimen Justiz und Appellations Ge-
richtsrath Herrn Freyherrn von Mylius Hochwohlgeboren
zu Cöln.
Das dortige h[ohe] Consistorium hat mir die
von Euer [?] bey demselben eingereichte Eingabe
vom 2ten […] übersandt, worin Sie sich
über den Abdruck einer, von mir am 12ten
Juny currentis an den dortigen Buchdrucker Thiriart
erlassene Verfügung beschweren und auf öf-
fentliche Genugthuung dafür antragen. Euer
werden indeß bey näherer Erwägung sich
überzeugen, daß, sofern Sie von dem Thi-
riart oder dem [Censor?], welcher das Impri-
matur zu der Schrift des erstern ertheilt
hat, glauben Genughtuung fordern zu können, Sie
den einen oder den andern dieserhalb [?]
in Anspruch nehmen müssen, wenn Sie
aber vermeinen, daß der Commission,
welche die Thiriartschen Rechnungen revi-
dirt hat, von mir den Vorwurf der [weiter am Ende der folgenden Seite]
S. 136
Köln, den 2ten August 1823
Die Thiriartsche Angelegenheit
betreffend.
Der Buchdrucker Thiriart hat
sämtliche Verhandlungen über das Rechnungs-
wesen des Schul- und Stiftungs-Fonds hieselbst
in den Jahren 1806–1814 welche er zur
Führung des Prozesses gegen den Verwal-
tungsrath erforderlich hielt, druken [!] lassen
und diese Druckschrift unter die Landgerichts-
räthe und Advokaten und mehrere dabei
interessirte Personen ausgetheilt. In dersel-
ben sind auch die Rescripte der Behörden an
den etc. Thiriart und in Specie der von Euer
Excellenz demselben ertheilte Bescheid vom
12ten Juni currentis abgedruckt.
Das dem Referenten zu Händen gekomme-
ne Exemplar hat derselbe sogleich dem
Königlichen Polizeipräsidio mit dem Ersuchen
mitgetheilt, solches zu Euer Excellenz
Kenntniß zu bringen, welches allem Ver-
muthen nach auch bereits geschehen seyn
wird.
In dem sub petita remissione gehorsamst hierbeige-
fügten
[am Rand, schwierig vom Mikrofilmdigitalisat zu lesen]
Ober Präsident
per couvert 9. August 1823
[…]
An den Herrn. Geheimen Justiz und Appellations Ge-
richtsrath Herrn Freyherrn von Mylius Hochwohlgeboren
zu Cöln.
Das dortige h[ohe] Consistorium hat mir die
von Euer [?] bey demselben eingereichte Eingabe
vom 2ten […] übersandt, worin Sie sich
über den Abdruck einer, von mir am 12ten
Juny currentis an den dortigen Buchdrucker Thiriart
erlassene Verfügung beschweren und auf öf-
fentliche Genugthuung dafür antragen. Euer
werden indeß bey näherer Erwägung sich
überzeugen, daß, sofern Sie von dem Thi-
riart oder dem [Censor?], welcher das Impri-
matur zu der Schrift des erstern ertheilt
hat, glauben Genughtuung fordern zu können, Sie
den einen oder den andern dieserhalb [?]
in Anspruch nehmen müssen, wenn Sie
aber vermeinen, daß der Commission,
welche die Thiriartschen Rechnungen revi-
dirt hat, von mir den Vorwurf der [weiter am Ende der folgenden Seite]
S. 137
fügten Bericht beschwert sich nun der Diri-
gent der Revisionskommission der Thiriart-
schen Rechnungen, Freiherr von Mylius,
über die der genannten Kommission ge-
machten, in dem oben gedachten von Euer
Excellenz dem Thiriart ertheilten Be-
scheide enthaltenen Beschuldigungen über
Mangel an Gründlichkeit und Vollständig-
keit der Revisionsverhandlungen und ver-
langt für diesen durch die Thiriartsche
Druckschrift zur Kunde des Publikums
gekommenen Vorwurf eine öffentliche
Genugthuung.
Nachdem Euer Excellenz es übernommen
haben, die Thiriartschen Angelegenheiten
persönlich zu leiten und wir nicht mehr
im Besitz der betreffenden Akten sind,
bleibt uns nichts übrig, als Euer Excellenz
diese Beschwerde zur hochgeneigten wei-
tern Verfügung mit dem gehorsamsten
Bemerken zu übersenden, daß es für
die Verwaltung des Schul- und Stif-
tungs-Fonds sowol [!], als für uns ein sehr
empfindlicher und bei den jetzigen
Verhältnissen fast unersetzlicher Verlust
seyn
[am Rand:]
Unvollständigkeit und Ungründlichkeit
mit Unrecht gemacht ist, darüber nun
die fernere Verhandlung der Sache
entscheiden kann. ich bemerke jedoch,
daß mein Urtheil nicht bloß auf die
eigne Durchsicht der Commissionsver-
handlungen gegründet ist, sondern
daß ich noch außerdem, wie Euer […]
ohne Zweifel bekannt geworden seyn
wird, dem Herrn Consistorialrath
de Groote unter Zuziehung eines Calcu-
lators der h[ohen?] Regierung aufgetragen
habe, die Verhandlungen der nie-
dergesetzt gewesenen Commission
zu dem Zweck zu prüfen, um
von der Richtigkeit u[n]d Unbestreit-
barkeit der begutachteten großen
Forderung des Thiriart Ueber-
zeugung gewinnen zu können, da
es mir natürlich sehr auffallen muste [?],
auch von der Commission nicht gehörig aufge-
klärt war, daß, statt eines, dem
Thiriart von den frühern Commis-
sarien gezogenen äußerst erheblichen
Defects, demselben eine fast gleich
hohe Summe herausgezahlt werden
soll. Das Resultat dieser Prü-
fung der Commissionsverhandlungen
ist gewesen, daß der H[err] Consistorial
Rath de Groote solche unvollständig
u[n]d ungründlich gefunden hat; ich
habe also dessen erwähnen müssen,
um die A[…] des Antrages des
Thiriarts, auf sofortige Vollstreckung des Gut-
achtens der Commission, zu moti-
viren.
Coblenz den 10ten August 1823
Abschrift dem H[ohen]Consistorio zu
Cöln zur Nachricht
Ingersleben
Ubrigens wollen Eure etc.
sich überzeugt halten, daß,
b[e]y der Ihnen von mir gewidme-
ten persönlichen Achtung,
ich weites[…] gewesen
bin, Ihrem wohl begründeten Rufe nirgends schaden
zu wollen.
mundiert den 11./8.
abgegangen eodem
S. 138
seyn würde, wenn diese Veranlassung den
Herrn von Mylius bestimmen sollte,
sein Amt als Dirigent des Verwaltungs-
rathes der Schul- und Stiftungs-Fonds nieder-
zulegen, indem es nicht zu verkennen ist,
daß derselbe durch seine Kenntnisse
und seine Thätigkeit bei dieser äußerst
schwierigen und verwickelten Verwal-
tung einen regelmäßigen und gegen
die frühere Zeit ziemlich raschen Geschäfts-
gang hergestellt hat und zu erhalten weiß,
was einem andern, der mit einer gleichen
Thätigkeit und Sachkenntniß nicht auch
durch sein Ansehen zu imponiren weiß,
bei einem aus lauter freiwilligen Mit-
gliedern zusammengesetzten Kollegio
nicht leicht werden wird.
Köln, den 2ten August 1823
Das Königliche Konsistorium
Grashof Bruch [J G] Krafft Joseph von Groote. Schmitz
Hirte