Schreiben Thiriart an Oberpräsident Graf von Ingersleben, Köln, 4. April 1823.
Bis zum Ende des Jahres 1814 war Thiriart Verwalter des Schul- und Stiftungsfonds. Nach seinem Ausscheiden wurde die gesamte Zeit seiner Tätigkeit einer eingehenden Revision unterzogen, die auch im Jahr 1823 noch nicht abgeschlossen war. Das langwierige Verfahren mündete in einer Klage vor dem Königlichen Landgericht, um die Auszahlung des ihm seiner Meinung nach zustehenden Guthabens in Höhe von mehr als 80.000 Francs zu erwirken. In diesem Zusammenhang wendete er sich auch an den preußischen Oberpräsidenten Karl Heinrich Ludwig Freiherr von Ingersleben. Das Schreiben druckte er zudem in seinen „Actenstücke[n] zur Klage“ in veränderter Form ab. Die Passage, die angab, dass ihm weitere 5.000 Franken zurückgezahlt werden müssten, wurde dort jedoch nicht veröffentlicht. Das hier vorliegende Originalschreiben stellt daher die unbearbeitete Fassung dar.
LHAK, Best. 403 (Oberpräsidium der Rheinprovinz), Nr. 1016 (Revision der Amtsrechnungen der Schulverwaltung Köln. Untersuchung gegen den ehemaligen Prokurator Theodor Franz Thiriart, Bd. 1), S. 1–5.
Diese Quelle steht nur als Mikrofilm zur Verfügung.
S. 1
Num. 1208 Ober-Präsidium […]
Ewer Exellenz
ersehen aus beigefügtem gedru[ckten]
Exemplar, daß meine Amts Rechnung
vom 8 Julii 1806 an bis zu meinem [Aus-]
tritt den 18. Novembris 1814, von der dazu ges[etzlich]
ernannten Revisions Commission fo[rmlich]
abgehört und am 30. Septembris 1822 durch [An-]
nerkennung meines Guthabens [von]
84,217 francs 64 centimes geschlossen
sind.
Die
Consistorio ubermacht, um von diese[r]
Behörde die gehörige Zalungs-Anw[eisung]
auf den Schulfonds erlangen zu kö[nnen.]
Ich reichte auch an die nämliche Beh[örde]
einen nachträglichen Bericht ein, wo[rin]
ich in allen Hinsichten bewies, das
obgedachte Revisions Commission di[e letzte]
Instanz in dieser Sache sey.
Wenn Ewer Excellenz sich der Gr[ündlich-]
keit meiner Anspruche näher uberz[eugen]
wolten, so geruhen[] […] sie jenen [Ende]
Februar oder Anfangs März diesen Jahres in [kurzen]
Sätzen abgefasten Bericht, in Orig[inali]
sich vorlegen zu laßen.
Indessen blieb diese Eingabe unb[eant-]
wortet; eine zweite dringender [Vor-]
stellung, wo ich darauf antrug die Fr[age]
Seiner Excellenz
des Herren Grafen
von Ingersleben
Staats Minister
und Ober-Präsident
Ober-Präsidium
präsentiert 5. April 1823
[…]; es sind
Acta einzufordern. […]
An das H[ohe?] Consistorium
hier.
Das H[ohe?] Consistorium wolle
mir die in der Rechnungs-
Angelegenheit des vormaligen
Prokurators bey der Stadt-
Cölnischen Schul-Verwaltung
Thiriart, verhandelten
Acten, zur Einsicht vor-
legen lassen.
Köln, den 6 April 1823
Ingersleben
mundirt und abgesch[ickt]
6./4. 23 […]
S. 1
Num. 1208 Ober-Präsidium […]
Ewer Exellenz
ersehen aus beigefügtem gedru[ckten]
Exemplar, daß meine Amts Rechnung
vom 8 Julii 1806 an bis zu meinem [Aus-]
tritt den 18. Novembris 1814, von der dazu ges[etzlich]
ernannten Revisions Commission fo[rmlich]
abgehört und am 30. Septembris 1822 durch [An-]
nerkennung meines Guthabens [von]
84,217 francs 64 centimes geschlossen
sind.
Die
Consistorio ubermacht, um von diese[r]
Behörde die gehörige Zalungs-Anw[eisung]
auf den Schulfonds erlangen zu kö[nnen.]
Ich reichte auch an die nämliche Beh[örde]
einen nachträglichen Bericht ein, wo[rin]
ich in allen Hinsichten bewies, das
obgedachte Revisions Commission di[e letzte]
Instanz in dieser Sache sey.
Wenn Ewer Excellenz sich der Gr[ündlich-]
keit meiner Anspruche näher uberz[eugen]
wolten, so geruhen[] […] sie jenen [Ende]
Februar oder Anfangs März diesen Jahres in [kurzen]
Sätzen abgefasten Bericht, in Orig[inali]
sich vorlegen zu laßen.
Indessen blieb diese Eingabe unb[eant-]
wortet; eine zweite dringender [Vor-]
stellung, wo ich darauf antrug die Fr[age]
Seiner Excellenz
des Herren Grafen
von Ingersleben
Staats Minister
und Ober-Präsident
Ober-Präsidium
präsentiert 5. April 1823
[…]; es sind
Acta einzufordern. […]
An das H[ohe?] Consistorium
hier.
Das H[ohe?] Consistorium wolle
mir die in der Rechnungs-
Angelegenheit des vormaligen
Prokurators bey der Stadt-
Cölnischen Schul-Verwaltung
Thiriart, verhandelten
Acten, zur Einsicht vor-
legen lassen.
Köln, den 6 April 1823
Ingersleben
mundirt und abgesch[ickt]
6./4. 23 […]
S. 2
über die endliche Competenz der Revisions-
Commission entweder durch die Herren
Regierungs Justiciarien oder auf gericht-
lichem Weg entscheiden zu laßen, hatte
dasselbe Schicksal.
Ich wuste mir das auffallende Stillschweigen
des königlichen Consistorii in einer so wichtigen
Sache, von deren Erfolge die Existenz
eines treuen Unterthans des Königs,
eines, seit 8 Jahren, durch diese unselige
Geschichte niedergedrukten Familien
Vaters abhängt, nicht zu erklären, bis
ich endlich aus sicherer Quelle erfuhr:
Das Consistorium habe beschlossen, ohne
die geringste Berüksichtigung der mei-
nerseits angeführten Gründe die
Rechnungen einer nochmaligen, das heist
einer achten Revision zu unterwerfen.
Diesen Schritt hätte das königliche Consistorium
wenigstens nicht ohne mein Vorwissen,
ohne vorläufige Wiederlegung meiner
Gründe sich erlauben sollen, wenn es einige
Rüksicht auf[?] Billigkeit und Humanität
geschweige denn [auf] ausdrükliche gesetz-
liche Verfügungen genommen hätte.
Allein man geht so weit noch, seit 1817
eine Summe von funf hundert Franken,
die ich an das königliche Regierungs-H[aupt?]
cas[…] zu gut habe, ohnerachtet meinen
wiederholten Reklamationen zu
S. 3
vorenthalten, unter dem angeblichen […]
selbige zu den Kosten der Revision meiner
Rechnungen zu verwenden.
In welchem polizierten [?] Staat hat man
je gehört daß der Aussteller einer Rechnung
auch die Revisionskosten derselben [zu]
tragen habe? War nicht ein wahres […]
stürg[?] aller angenommenen Begrif[?]
Diese Aufstellung hat mir an den 2[…]
gekostet. Ich wäre sogar berechtigt
den grösten Theil dieser Ausgabe […]
zu lassen, da ich meine Rechnungen
1812 gelegt hatte und durchaus kein re[…]
Grund vorhanden war eine neue […]
stellung von Anfang meines Antritts
aufzulegen.
Wenn das königliche Consistorium sich berechtig[…]
glaubte, mich zur Zalung der Revision […]
anzuhalten, so konnte es mich im gericht[lichen]
Weg dazu belangen, aber keineswegs
mein Eigenthum verstriken [?].
Gestützt auf die allgemein anerkann[te]
Maxime, daß ich nach denjenigen Gese[tzen],
unter welchen ich verwaltete [?], abgeurthe[ilt]
werden muß, und das Verfahren mi[ss]
billigend wo nach man meine 8jährige
Leiden zu verlängern sucht, sehe ich m[ich]
genöthigt Ewer Excellenz um Gerechtig[keit]
anzuflehen gegen das jetzige Beneh[men]
des königlichen Consistorii in meiner Sache [zu]
protestiren und zur Beendigung ders[elben]
folgende Anträge ehrerbietigst v[or]
zu legen: