Schreiben des Direktors des öffentlichen Unterrichts am Niederrhein, Karl Friedrich August Grashof, an den Verwaltungsrat und Antwort desselben, Köln, August/September 1814.
Im Juli 1814 wurde Grashof als Direktor des öffentlichen Unterrichts eingesetzt. In dieser Funktion wendete er sich einen Monat später an den Verwaltungsrats des Stiftungsfonds, „um einen genaueren Begriff von dem Wirkungskreis [desselben] zu erhalten“. Im Entwurf des Antwortschreibens betont der Verwaltungsrat seinen im Lauf der Zeit immer geringeren Einfluss, der sich zum Schluss nur noch auf die Verwaltung des Fonds und Lehrsammlungen erstreckte.
HAStK, Best. 155A (Gymnasial- und Stiftungsfonds Akten), A348/3 (Öffentlicher Unterricht, 1800–1814), S. 427–431.
S. 431
Um einen genaueren Begriff von dem Wirkungskreise des Ver-
waltungsrathes der hiesigen Schul- und Stiftungsfonds zu erhalten,
frage ich hirmit an:
1, ob dieser Verwaltungsrath auch auf das Innere der beiden zum
Collegium gehörigen Anstalten, z. B. auf Anordnung der Lehrgegenstände,
auf Besetzung der Lehrerstellen und so weiter einen Einfluß gehabt habe, und
2, ob dieser Einfluß sich außer dem Collegium auch auf die übrigen
Schulanstalten der Stadt Köln erstreckt?
Ich wünsche auf diese Anfragen eine baldige Antwort, welche
das wahre Verhältniß des genannten Verwaltungsrathes gegen die
hiesigen Schulanstalten überhaupt, wie auch gegen andere dahin einschlage[…]
Behörden genauer entwickle.
Köln, den 18ten August 1814
Der Direktor des öffentlichen Unterrichts am Niederrhein.
Grashof
S. 431
Um einen genaueren Begriff von dem Wirkungskreise des Ver-
waltungsrathes der hiesigen Schul- und Stiftungsfonds zu erhalten,
frage ich hirmit an:
1, ob dieser Verwaltungsrath auch auf das Innere der beiden zum
Collegium gehörigen Anstalten, z. B. auf Anordnung der Lehrgegenstände,
auf Besetzung der Lehrerstellen und so weiter einen Einfluß gehabt habe, und
2, ob dieser Einfluß sich außer dem Collegium auch auf die übrigen
Schulanstalten der Stadt Köln erstreckt?
Ich wünsche auf diese Anfragen eine baldige Antwort, welche
das wahre Verhältniß des genannten Verwaltungsrathes gegen die
hiesigen Schulanstalten überhaupt, wie auch gegen andere dahin einschlage[…]
Behörden genauer entwickle.
Köln, den 18ten August 1814
Der Direktor des öffentlichen Unterrichts am Niederrhein.
Grashof
S. 427
An Herrn Generaldirektor
Grashoff.
Numero 559
In Antwort auf das Schreiben
Ewer Wohlgebohrnen vom 18ten
August vorigen Monathes
haben wir die Ehre zu bemercken
Primo, daß vor Einrichtung der
französischen kayserlichen Universität
auch das Innere unseres
Collegiums, Anordnung der
Lehrgegenstände, Disziplin,
Vorschläge zu erledigten Lehrer-
stellen und so weiter mittelbar zu Kern
competenz unserem Wirkungs-
kraise gehörten, indem die
zeitlichen Direcktoren des
Collegiums, welche zugleich Mitglieder der Kommission waren, uns über alle dahin
einschlagende Gegenstände
von Wichtigkeit Berichte
und nöthigen Falls Entwürfe
zu Verordnungen vorlegten,
die wir dann, wenn’s eine
noth höhere Nothwen Genehmi-
gung, wie z. B. bey Besetzung
von Lehrerstellen, nothwendig
ware, mittelst der admi-
nistrativen Behörden (Unter-
präfeckt und Präfeckt) an den
damals dirigirenden Staatsrath
Fourcroy gelangen ließen; daß
S. 428
aber, seit Errichtung der französischen
kayserlichen Universität wir auf alle
obgenannten Gegenstände
keinen direckten Einfluß mehr
hatten, indem die Academie [?]
von Lüttich alles dahin einschla-
gende ausschlieslich ohne unsere
Mitwürckung anordnete und
mit dem Direcktor des Collegium
darüber direckt correspondirte so daß sich seitdem unser
Wirckungskrais [!] auf die Verwal-
tung des Fonds, Bestreitung des […], die Aufsicht und
Polyzey der Gebaulichkeiten, des
Gartens, der Bibliotheck, der
Kabinete und Kunstsammlungen
beschränkten und die […]ung
des Pensionnats beschränkte [?]
so daß sich seitdem unser
Wirkungskrais auf die Ver-
waltung daß aber endlich
seit d wir aber seit nach dem
Abzuge der Franzosen – wo
uns noch keine die vorigen
ersetzende Oberbehörde an-
gezeigt ware – zwey erledigte
Lehrerstellen für alte und neue Sprachen
Für die In der ersten Klaße, und für die in
für der fünften in durch die Herrn
der Schule ersten
Grades, durch die Herrn
Peter Nussbaum und
Conrad Strung, beyde aus
Cölln, besetzt haben, wozu wir
Ewer Wohlgeboren ersuchen die nöthige
Genehmigung und Bestätigung
gütigst zu er zu erwircken.
Secundo, daß unser Wirckungskrais [!]
sich nie auf die übrigen Schul-
Anstalten in Cölln erstreckte,
S. 429
so wie auch alles, was die Ele-
mentarschulen betrafe, blos
der Leitung des zeitlichen[?] Herrn
[…]pemeister überlaßen ware.
Wir haben die Ehre et cetera