Unrühmliches Ende – Thiriart gegen die Schulverwaltung

Egal ob die Kölner Schulverwaltung in französischer Zeit unter dem Titel commission administrative oder bureau d’administration fungierte, Theodor Franz Thiriart war von Beginn an Mitglied des Gremiums. Ab 1806 bekleidete er zugleich das Amt des procureur-gérant und war bis zu Beginn der preußischen Zeit für die Verwaltung des Stiftungsvermögens zuständig.

Als im Jahr 1814 Karl Friedrich August Grashof (1770–1841) als Direktor des öffentlichen Unterrichts eingesetzt wurde, verschaffte er sich zunächst einen Eindruck über die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates. Da er in diesem Zusammenhang auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam gemacht wurde, setzte er eine Prüfungskommission ein, die das Rechnungswesen der Schulverwaltung untersuchen sollte. Nach Feststellung eines „nicht unerhebliche[n] Kassendefizit[s]“ sollte Thiriart unverzüglich suspendiert werden. Wie Grashof aber in seinem Bericht an den Oberpräsidenten Karl von Ingersleben (1753–1831) schildert, kam Thiriart diesem Schritt mit seinem Entlassungsgesuch am 18. November 1814 zuvor. [1]

Es folgten eine langwierige Untersuchung und ein Prozess vor dem Kölner Landgericht gegen dessen Urteil Thiriart Revision vor dem Appellationsgericht einlegte. Schließlich konnte erst rund zehn Jahre nach Thiriarts Entlassung ein u. a. vom Kölner Polizeipräsidenten Georg Karl Philipp von Struensee (1774–1833) unterzeichneter Schlussbericht vorgelegt werden.

Titelblatt der Druckschrift Thiriarts
Bild: Universitäts- und Stadtbibliothek Köln

Die Untersuchung hatte sich wohl vor allem deswegen so lange hingezogen, weil die Arbeiten der ursprünglich tätigen Revisionskommission unter dem Vorsitz des Freiherrn Karl Josef von Mylius (1778–1838) noch einmal geprüft werden mussten. Diese Kommission war eigentlich zu dem Ergebnis gelangt, dass man Thiriart ein Guthaben von mehr als 80 000 Francs auszahlen müsste. Der mit der Prüfung der Unterlagen beauftragte Konsistorialrat der Kirchen- und Schulkommission, Joseph von Groote (1791–1866), hatte jedoch einen gänzlich anderen Eindruck gewonnen: Da Mylius den Vorwurf, dass man nicht gewissenhaft vorgegangen sei, nicht auf sich sitzen lassen mochte, legte er deshalb seinerseits offiziell Beschwerde ein. Auch Thiriart selbst blieb keineswegs untätig: Er brachte eine Druckschrift mit einer Auswahl an Schriftstücken zu seiner Verteidigung heraus, [2] die auch das wenig schmeichelhafte Urteil über die von Mylius geleitete Kommission enthielt. 

Anmerkungen

[1] Vgl. Tanja Ahrendt, 200 Jahre Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. Die zentrale Verwaltung der Studienstiftungen und des alten Schulvermögens in: Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds (Hrsg.), Bildung stiften, Köln 2000, S. 58–93, hier: S. 68; Actenstücke zur Klage des, während den Jahren 1806-1814, angestellen Procureur-gérant bei der damaligen Schulverwaltung, Thiriart, wider den jezigen wohllöbl. Verwaltungs-Rath des cölnischen Schul- und Stiftungs-Fonds am hiesigen Königl. Landgericht [...], Cöln 1823, S. 40 und 43. (Digitalisat USB

[2]  Actenstücke zur Klage des, während den Jahren 1806-1814, angestellen Procureur-gérant bei der damaligen Schulverwaltung, Thiriart, wider den jezigen wohllöbl. Verwaltungs-Rath des cölnischen Schul- und Stiftungs-Fonds am hiesigen Königl. Landgericht [...], Cöln 1823. (Digitalisat USB)

Empfohlene Zitierweise
Elisabeth Schläwe, Unrühmliches Ende – Thiriart gegen die Schulverwaltung, aus: Dies., Umbrüche im Kölner Bildungswesen: Quellen zur napoleonischen und preußischen Zeit (1801–1825) (DOI: https://dx.doi.org/10.18716/map/00007), in: mapublishing, 2021 (Datum des letzten Besuchs).